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    Steuern sparen mit dem Eigenheim

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    Sie sind glücklicher Besitzer Ihres Traumhauses oder Stockwerkeigentums geworden? Herzlichen Glückwunsch! Spätestens jetzt sollten Sie allerdings daran denken, Ihre Steuersituation zu optimieren. Lesen Sie hier, wie Sie mit dem Eigenheim Steuern sparen können.

    Steuern sparen bei Wohneigentum

    Grundsätzlich können Sie sowohl bei der Besteuerung des Einkommens als auch des Vermögens Steuern sparen. Um alle Absetzungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können, ist es notwendig, ein wenig Arbeit zu investieren und vor allem Belege beziehungsweise Rechnungen zu sammeln.

    Eigenmietwert Steuern

    Eine sehr umstrittene, aber leider immer noch vorhandene Steuer resultiert aus dem sogenannten Eigenmietwert. Es sind zwar Bestrebungen im Gang, diesen abzuschaffen, er wird uns aber wohl noch ein paar Jahre erhalten bleiben.

    Beim Eigenmietwert handelt es sich um ein fiktives Einkommen, das Ihrem steuerbaren Einkommen zugerechnet wird. Es entspricht etwa 60–70% der Mieteinnahmen, die Sie bei einer Vermietung Ihrer Liegenschaft erzielen könnten. Der Eigenmietwert beruht auf einer Schätzung, die je nach Kanton nach unterschiedlichen Kriterien erfolgt.

    Zum Glück können Sie jedoch eine ganze Reihe Steuerabzüge für das Eigenheim geltend machen:

    • Hypothekarzinsen sind in voller Höhe abzugsfähig. Eine höhere Finanzierung wirkt sich also stärker steuermindernd aus.
    • Unterhalts- und Renovierungskosten sind voll abzugsfähig, solange sie der Werterhaltung dienen. Ein neuer Anstrich, ein neues Dach, aber auch eine neue Heizung oder der Ersatz von Küchengeräten gehören auch dazu. Zu den Unterhaltskosten gehören auch Beiträge für die Gebäudeversicherung sowie Wartungsverträge.
    • Investitionen in Energiesparmassnahmen wie etwa Solaranlagen oder Wärmepumpen werden meist auch grosszügig anerkannt. Es empfiehlt sich jedoch, vor einer Investition die Gesetze des jeweiligen Kantons einzusehen.
    • Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, die den Wert des Objekts erhöhen, wie zum Beispiel ein Erweiterungsanbau, eine zusätzliche Garage oder ein Cheminée. Ersetzen Sie jedoch ein vorhandenes Cheminée durch ein neues, ist dies wiederum abzugsfähig.

    Welche Abzüge sind erlaubt?

    Die Abzugsmöglichkeiten können jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt sein. In jedem Fall lohnt es sich, alle relevanten Rechnungen und Belege zu sammeln.

    In den ersten Jahren nach Errichtung Ihres Eigenheims fallen wahrscheinlich nicht sehr viele Renovierungskosten an. Dann sollten Sie den Pauschalbetrag in Höhe von 10% des Eigenmietwerts geltend machen. Dieser Pauschalbetrag erhöht sich auf 20%, sobald Ihr Haus 10 Jahre alt ist.

    Durch Immobilienkauf Steuern sparen

    Durch den Kauf oder die Errichtung eines Eigenheims können Sie eine deutliche Entlastung bei der Vermögenssteuer erzielen. Der Steuerwert einer Liegenschaft liegt nämlich meist nur bei etwa 70% des Kaufpreises oder der Errichtungskosten. Den Betrag der Hypothek können Sie ebenfalls abziehen, was zu einer weiteren beträchtlichen Reduzierung der Vermögenssteuer führen kann.

    Ein weiterer geldwerter Steuertipp

    Der ausstehende Betrag einer Hypothek verringert sich im Normalfall durch die fortlaufende Amortisation. Das bedeutet aber auch, dass Sie immer weniger Hypothekarzinsen vom Eigenmietwert abziehen können. Auch Ihre Vermögenssteuer erhöht sich durch die Verringerung des abzugsfähigen Kreditbetrags.

    Eine interessante Strategie für die Optimierung Ihrer Steuerbelastung kann daher die indirekte Amortisation sein. Sie zahlen hierbei die Tilgungsbeiträge bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag auf ein Konto der Säule 3a ein, das Sie der Bank als Sicherheit verpfänden. Somit bleibt die Hypothek in ihrer Höhe unverändert. Und Sie können die Einzahlungen auf das Konto der Säule 3a ebenso wie die Hypothekarzinsen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Die Ablösung der Hypothek erfolgt schliesslich zulasten dieses Kontos bei Fälligkeit der Hypothek oder Ihrer Pensionierung.

    Was kann ich beim Hauskauf steuerlich absetzen?

    Schuldzinsen, Unterhaltskosten sowie Investitionen in energiesparende Massnahmen können Sie per Einzelnachweis geltend machen. Alternativ je nach Kanton einen Pauschalbetrag von 10 bis 20% der Mieteinnahmen bzw. des Eigenmietwerts.

    Sind Zinsen fürs Eigenheim steuerlich absetzbar?

    Ja, Sie können die gezahlten Hypothekarzinsen und Zinsen für eine eventuelle Zwischenfinanzierung für Ihr Eigenheim vollständig vom steuerbaren Einkommen absetzen.

    Welche Kaufnebenkosten sind steuerlich absetzbar?

    Die Kosten für den Notar, die Grundbucheintragung, die Handänderungssteuer und andere staatliche Gebühren sowie die Maklergebühr sind von der Steuer absetzbar. Je nach Kanton können hiervon Abweichungen bestehen.

    Sind Maklerkosten beim Hauskauf absetzbar?

    Maklerkosten kann in der Schweiz nur der Verkäufer absetzen, und auch nur, wenn er einen höheren Kaufpreis erzielt hat, als er selbst für das Objekt bezahlt hat. Er ist dann zur Grundstücksgewinnsteuer verpflichtet. Von dem Gewinn darf er aber Bank, Maklergebühren und anderes absetzen. Dann erst wird die Höhe der Steuer festgelegt.

    Kann man die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

    Die Prämien für alle Versicherungen für Ihre Immobilie wie Gebäudeversicherung, Gebäudewasser- und Gebäudeglasversicherung sowie die Gebäudehaftpflichtversicherung können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen absetzen.

    Mit diesen Kompetenzen machen wir uns für Sie stark

    Expertise aus einer Hand

    Hypotheken sind unsere Spezialität. Wir kennen den Markt und sind stets auf dem neuesten Stand der Marktentwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Von der Erstberatung bis zum Abschluss stehen wir an Ihrer Seite.

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    Wir hören zu und beraten Sie professionell. Ihre individuellen Umstände und Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt. Denn jede Anfrage hat ihre Besonderheiten.

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    Wir beraten Sie unabhängig und objektiv bei der Auswahl des besten Finanzierungspartners. Wir legen grössten Wert auf vollständige Transparenz.

    Der bestmögliche Abschluss

    Durch unsere Marktkenntnis und Verhandlungsstärke erreichen wir für Sie den perfekten Abschluss zu den bestmöglichen Konditionen mit einer Ersparnis zwischen CHF 1000-2500 pro Jahr.